Der 18. Geburtstag ist mehr als ein symbolischer Schritt. Mit der Volljährigkeit wird aus einem minderjährigen Kind rechtlich ein selbstständiger Erwachsener. Das betrifft nicht nur Führerschein, Wahlen oder Ausbildungsverträge, sondern ganz konkret Girokonto, Depot, Versicherungen, Steuern und den Umgang mit persönlichen Daten.
Für Eltern ändert sich die Rolle ebenfalls: Die gesetzliche Vertretung endet. Sie können ihr Kind weiterhin beraten und unterstützen, aber nicht mehr automatisch für es handeln. Eine gute Vorbereitung verbindet deshalb zwei Ziele: Verantwortung wirklich übergeben und zugleich verhindern, dass wichtige Fristen, Absicherungen oder Zugänge verloren gehen. Fachlicher Stand: September 2026.
Volljährigkeit heißt nicht, alle Finanzfragen allein lösen zu müssen. Sie bedeutet aber, dass Entscheidungen, Unterschriften und Zugriffsrechte bewusst neu geregelt werden sollten.
Was sich mit 18 ändert – der Überblick
Nach § 2 BGB tritt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Die bisher beschränkte Geschäftsfähigkeit endet grundsätzlich. Ihr Kind kann nun selbst Verträge schließen, ein Konto überziehen, Kredite beantragen, Versicherungen kündigen oder neu abschließen und über das eigene Vermögen verfügen. Für diese Entscheidungen trägt es auch selbst die Verantwortung.
Die elterliche Sorge umfasst nur minderjährige Kinder. Mit dem Geburtstag endet daher die automatische Vertretungsbefugnis der Eltern – auch wenn das Kind weiterhin zuhause lebt oder noch zur Schule geht. Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Ärztinnen und Behörden dürfen persönliche Informationen nicht mehr allein aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses herausgeben.
Was automatisch endet – und was weiterlaufen kann
- Automatisch endet: die gesetzliche Vertretung durch die Eltern sowie deren Recht, ohne Vollmacht über Konten oder persönliche Angelegenheiten zu entscheiden.
- Nicht automatisch endet: ein bestehendes Girokonto, Depot, Sparvertrag oder Versicherungsvertrag. Die Anbieter können aber neue Legitimationen, Unterschriften oder Tarifentscheidungen verlangen.
- Unter Bedingungen möglich: Kindergeld, Familienversicherung und Mitversicherung in Familienverträgen können über den 18. Geburtstag hinaus bestehen.
- Neu möglich: eigenständige Verträge, Kredite, Dispokredite und Zahlungsdienste – damit entstehen neue Chancen, aber auch neue Kosten- und Verschuldungsrisiken.
Am sinnvollsten ist ein gemeinsamer Übergabetermin einige Wochen vor dem Geburtstag. Dabei werden alle Verträge, Zugänge und Fristen gesammelt. Ihr Kind entscheidet anschließend selbst, welche Unterstützung es weiterhin möchte und welche Vollmachten dafür erforderlich sind.

Girokonto, Depot und Sparvermögen: Wem gehört was?
Ein Konto oder Depot, das auf den Namen des Kindes geführt wird, gehört rechtlich dem Kind. Die Eltern haben das Vermögen während der Minderjährigkeit im Rahmen der Vermögenssorge verwaltet. Mit der Volljährigkeit kann nur noch die junge erwachsene Person selbst darüber verfügen. Frühere Zugriffsrechte der Eltern sollten nicht als dauerhaft vorausgesetzt werden.
Die Bank fordert rund um den Geburtstag häufig eine eigene Legitimation, eine aktuelle Steuer-ID, neue Nutzungsbedingungen oder die Umstellung des Onlinebankings. Auch Kartenlimits und bisher gesperrte Funktionen können sich ändern. Ein Jugendkonto bleibt je nach Anbieter zunächst kostenlos oder wird später in ein kostenpflichtiges Modell umgestellt. Deshalb lohnt sich ein Preis- und Leistungsvergleich, bevor einfach alles unverändert weiterläuft.
Kinderdepot und Sparplan gemeinsam übergeben
Bei einem Kinderdepot erhält der volljährige Depotinhaber die alleinige Kontrolle. Eltern können nicht verlangen, dass das Guthaben für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird, wenn es zuvor wirksam auf das Kind übertragen wurde. Das sollte vor dem Geburtstag offen besprochen werden: Welche Ziele hatte der Sparplan, welche Risiken enthält das Depot und wann könnte das Geld gebraucht werden?
- Depotbestand, Einstandskurse, Kosten und Sparraten gemeinsam dokumentieren.
- Nicht aus Gewohnheit verkaufen: Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit und geplante Ausgaben zuerst neu bewerten.
- Freistellungsauftrag und gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung mit Bank oder Steuerberatung prüfen.
- Falls Eltern weiter unterstützen sollen, eine klar begrenzte Bank- oder Depotvollmacht bewusst erteilen – niemals Zugangsdaten teilen.
- Bei größeren Schenkungen Unterlagen aufbewahren und schenkungsteuerliche Folgen fachlich prüfen lassen.
Ein Depotgespräch zum 18. Geburtstag ist kein Verkaufstermin. Es ist eine Übergabe: Eigentum, Ziele, Risiken und Verantwortung müssen für den jungen Erwachsenen verständlich werden.

Kindergeld und Steuern: Der Geburtstag allein beendet den Anspruch nicht
Kindergeld wird nicht automatisch für jedes volljährige Kind weitergezahlt. Bis zum 25. Geburtstag kann ein Anspruch insbesondere während Schule, Erstausbildung, Studium, anerkanntem Freiwilligendienst, einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten oder nachgewiesener Ausbildungsplatzsuche bestehen. Bei einem arbeitsuchend gemeldeten Kind ohne Beschäftigung kann Kindergeld grundsätzlich bis zum 21. Geburtstag möglich sein.
Nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium gelten bei einer weiteren Ausbildung zusätzliche Regeln. Eine Erwerbstätigkeit von regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden kann dann anspruchsschädlich sein; Ausbildungsdienstverhältnisse und geringfügige Beschäftigungen werden gesondert behandelt. Änderungen wie Ausbildungsende, Abbruch oder längere Unterbrechung müssen der Familienkasse zeitnah mitgeteilt und belegt werden.
Diese Steuerpunkte sollten Eltern und Kind trennen
- Kapitalerträge: Erträge aus einem Depot des Kindes werden grundsätzlich dem Kind zugerechnet. Freistellungsaufträge müssen zur Person und Steuer-ID des Kontoinhabers passen.
- Kinderfreibetrag: Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, ob Kindergeld oder steuerliche Freibeträge günstiger wirken. Voraussetzung ist, dass das volljährige Kind steuerlich noch berücksichtigt werden kann.
- Eigene Steuererklärung: Ausbildungsvergütung, Nebenjob, Kapitalerträge oder hohe Ausbildungskosten können eine eigene Steuererklärung sinnvoll oder erforderlich machen.
- Ausbildungsförderung: Bei BAföG oder anderen Leistungen können eigenes Vermögen und Einkommen eine Rolle spielen. Vermögen sollte vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.
Kindergeld wird regelmäßig an die berechtigte Person ausgezahlt, meist einen Elternteil. Eine direkte Auszahlung an das Kind ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Innerhalb der Familie sollte transparent geklärt werden, welcher Anteil für Wohnen, Unterhalt, Ausbildung und eigene Ausgaben verwendet wird.
Krankenversicherung nach dem 18. Geburtstag
Der 18. Geburtstag beendet eine gesetzliche Familienversicherung nicht zwingend. Nach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums kann sie bei nicht erwerbstätigen Kindern grundsätzlich bis zum 23. Geburtstag und während Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag fortbestehen. Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium eine regelmäßige monatliche Einkommensgrenze von 603 Euro. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn; die konkrete Prüfung nimmt die Krankenkasse vor. Beginnt Ihr Kind eine vergütete Ausbildung oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung, entsteht in der Regel eine eigene Mitgliedschaft. Studierende können nach Ende der Familienversicherung in die studentische Krankenversicherung wechseln, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Vor Ausbildungs- oder Studienbeginn klären
- Aktuellen Versicherungsstatus schriftlich von der Krankenkasse bestätigen lassen.
- Nebenjob, Praktikum, Ausbildungsvergütung und regelmäßige Kapital- oder Mieteinkünfte vollständig angeben.
- Bei Studienbeginn Fristen und Wahlrechte zwischen gesetzlicher und privater Absicherung rechtzeitig prüfen.
- Bei einer privaten Krankenversicherung Beitrag, Tarif, Beihilfeanspruch und Wechselmöglichkeiten individuell klären.
Ein unklarer Status sollte nicht aufgeschoben werden. Beiträge können nachgefordert werden, wenn Voraussetzungen rückwirkend anders beurteilt werden. Gerade bei Auslandsaufenthalten, Freiwilligendienst, dualem Studium oder längeren Übergangsphasen empfiehlt sich eine schriftliche Einordnung durch die Krankenkasse.
Versicherungen: Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz prüfen
Volljährige Kinder können in vielen Familientarifen weiterhin mitversichert sein – häufig während der ersten, unmittelbar anschließenden Ausbildung oder des Studiums. Das ist jedoch keine einheitliche gesetzliche Regel. Alter, Ausbildungsweg, Unterbrechungen, Heirat, eigener Haushalt und Berufseinstieg können den Schutz beeinflussen. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Besonders wichtig ist die private Haftpflichtversicherung. Wer einem anderen einen hohen Schaden zufügt, haftet grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen und künftigen Einkommen. Lassen Sie sich daher schriftlich bestätigen, ob und wie lange Ihr Kind im Familientarif versichert bleibt. Fehlt Schutz, sollte eine eigene Police ohne zeitliche Lücke beginnen.
- Privathaftpflicht: Mitversicherung und Endzeitpunkt bestätigen lassen; Schlüsselverlust, Auslandsaufenthalt und Mietsachschäden passend einschließen.
- Kfz-Versicherung: Regelmäßige Nutzung des Familienautos melden. Ein nicht eingetragener junger Fahrer kann zu Nachforderungen oder Vertragsstrafen führen.
- Unfallversicherung: Bestehende Leistung, versicherte Gliedertaxe und Bedarf neu bewerten; sie ersetzt keine Einkommensabsicherung.
- Rechtsschutz: Prüfen, ob volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert bleiben und welche Lebensbereiche umfasst sind.
- Berufsunfähigkeit: Bei Ausbildungs- oder Studienbeginn kann eine frühzeitige Prüfung sinnvoll sein; Gesundheitsangaben müssen vollständig und sorgfältig vorbereitet werden.
Nicht jede Police muss sofort neu abgeschlossen werden. Vorrang hat ein lückenloser Schutz gegen existenzielle Risiken. Kleinschäden, Geräteschutz oder doppelte Verträge sollten nicht den Blick auf Haftpflicht, Gesundheit und die spätere Absicherung der Arbeitskraft verstellen.
Verträge, Kredite und Schulden: Jetzt gilt die eigene Unterschrift
Mit 18 können junge Erwachsene Mobilfunkverträge, Abonnements, Ratenkäufe, Kredite oder einen Dispokredit selbst vereinbaren. Eine Unterschrift der Eltern ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Das bedeutet aber auch: Ein ungünstiger Vertrag wird nicht allein deshalb unwirksam, weil die Person noch jung oder finanziell unerfahren war.
Besonders leicht entstehen Kosten durch Buy-now-pay-later-Angebote, In-App-Käufe, Probeabos und mehrere kleine Raten. Die monatliche Belastung wirkt einzeln überschaubar, summiert sich aber schnell. Vor jedem länger laufenden Vertrag sollten Gesamtkosten, Laufzeit, Kündigungsfrist und Folgen bei Zahlungsverzug schriftlich festgehalten werden.
Ein einfacher Vertrags- und Kreditcheck
- Passt die monatliche Rate auch ohne Nebenjob oder in einer Prüfungsphase?
- Wie hoch sind effektiver Jahreszins und Gesamtkosten statt nur die Monatsrate?
- Verlängert sich der Vertrag automatisch und bis wann muss gekündigt werden?
- Ist ein Dispokredit wirklich nötig oder reicht ein reines Guthabenkonto?
- Sind Onlinebanking, Zwei-Faktor-Anmeldung und Warnmeldungen für Kontobewegungen eingerichtet?
Verbindlichkeiten aus der Minderjährigkeit können besondere Regeln auslösen. § 1629a BGB begrenzt unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung des volljährig Gewordenen auf das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandene Vermögen. Ob die Regel im Einzelfall greift, sollte bei offenen Forderungen, Erbschaften oder strittigen Verträgen rechtlich geprüft werden.
Vollmachten und Notfälle: Eltern dürfen nicht automatisch handeln
Nach dem 18. Geburtstag dürfen Eltern nicht allein wegen des Verwandtschaftsverhältnisses bei Bank, Krankenkasse, Hochschule oder Arztpraxis entscheiden. Wer möchte, dass eine Vertrauensperson im Notfall handeln oder Auskünfte erhalten kann, muss dies ausdrücklich regeln. Dabei sollten Zweck und Umfang der Vollmacht so eng wie möglich gewählt werden.
Eine Bankvollmacht betrifft nur die Bankverbindung. Eine Schweigepflichtentbindung ermöglicht Auskünfte, ersetzt aber nicht automatisch eine Vertretung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine volljährige, geschäftsfähige Person eine Vertrauensperson für genau beschriebene Angelegenheiten bevollmächtigen. Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass eine solche Vollmacht weitreichende Befugnisse geben kann und deshalb uneingeschränktes Vertrauen voraussetzt.
- Keine Passwörter, PINs oder TANs innerhalb der Familie teilen.
- Bankvollmacht, Postvollmacht und Vorsorgevollmacht getrennt und zweckbezogen prüfen.
- Festlegen, wer Originale kennt und wo sie im Notfall auffindbar sind.
- Bei Grundstücken, Gesellschaftsanteilen oder weitreichenden Vermögensfragen rechtliche beziehungsweise notarielle Beratung einholen.
- Vollmachten regelmäßig prüfen und widerrufen, wenn Vertrauen oder Lebenssituation sich ändern.

Praktische Checkliste für den Übergang in die Volljährigkeit
Vier bis acht Wochen vor dem Geburtstag
- Liste aller Konten, Depots, Sparverträge, Versicherungen, Abos und behördlichen Leistungen erstellen.
- Mit Bank und Depotanbieter klären, welche Legitimationen und Unterschriften erforderlich werden.
- Versicherungsschutz in Familienverträgen schriftlich bestätigen lassen.
- Ausbildungs-, Studien- oder Übergangsnachweise für Familienkasse und Krankenkasse vorbereiten.
- Ein realistisches Monatsbudget für Wohnen, Mobilität, Freizeit, Rücklage und Sparen vereinbaren.
Rund um den Geburtstag
- Onlinebanking und eigene sichere Kontaktdaten einrichten; fremde Zugänge entfernen.
- Freistellungsauftrag, Depot-Sparrate und Anlageziel gemeinsam prüfen.
- Bank- und Notfallvollmachten nur auf ausdrücklichen Wunsch der volljährigen Person regeln.
- Kündigungsfristen, Kartenlimits und Kosten des Kontomodells kontrollieren.
- Wichtige Unterlagen in einer eigenen digitalen und physischen Ablage übergeben.
In den ersten sechs Monaten danach
- Erste Kontoauszüge und Abrechnungen gemeinsam besprechen, ohne die Verantwortung zurückzunehmen.
- Nach Ausbildungs- oder Studienstart Krankenversicherung und Haftpflicht erneut bestätigen lassen.
- Kindergeld-Nachweise und Änderungen fristgerecht an die Familienkasse senden.
- Notgroschen aufbauen und erst danach langfristige Sparraten erhöhen.
- Einmal jährlich Verträge, Vollmachten und Finanzziele aktualisieren.
Fazit: Verantwortung übergeben, Orientierung behalten
Der 18. Geburtstag verändert die Zuständigkeiten von einem Tag auf den anderen. Gute Vorbereitung beginnt deshalb nicht mit einem neuen Produkt, sondern mit Transparenz: Welche Verträge bestehen, wem gehört das Vermögen, welche Leistungen laufen weiter und wer darf künftig Auskünfte erhalten oder handeln?
Eltern helfen am meisten, wenn sie Wissen, Unterlagen und Entscheidungswege übergeben – nicht, wenn sie alte Zugriffe stillschweigend fortsetzen. Junge Erwachsene gewinnen Sicherheit, wenn sie Budget, Konto, Versicherungen und Fristen Schritt für Schritt selbst übernehmen und bei komplexen Fragen gezielt Unterstützung einholen.
Quellen und rechtlicher Stand
- Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere §§ 2, 106, 1626 und 1629a.
- Bundesagentur für Arbeit und Familienportal des Bundes: Kindergeld für volljährige Kinder, Stand 2026.
- Bundesministerium für Gesundheit: Familienversicherung und Krankenversicherung von Studierenden, Stand 2026.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Finanzwissen für junge Erwachsene und BaFin-Kontenvergleich.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht.
- Bundesministerium der Finanzen: Freistellungsauftrag und Besteuerung von Kapitalerträgen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Anlageberatung. Fristen, Vertragsbedingungen und persönliche Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

