Fachkräfte zu finden ist schwer geworden. Sie zu halten ist die eigentliche Aufgabe. Die betriebliche Altersvorsorge ist dabei das Instrument, das die meisten Betriebe zwar formal haben — aber kaum jemand nutzt es so, dass es wirkt.
Warum die meisten bAV-Modelle wirkungslos bleiben
Seit 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung Pflicht. Viele Betriebe haben deshalb irgendeinen Rahmenvertrag abgeschlossen und ihn danach nie wieder angefasst. Das Ergebnis: Die Belegschaft weiß nicht, dass es die Zusage gibt, versteht sie nicht — und nimmt sie nicht in Anspruch.
Eine bAV bindet nur, wenn sie erklärt wird. Ein Rahmenvertrag im Ordner ist kein Benefit, sondern Verwaltungsaufwand.
Der doppelte Nutzen für dich als Unternehmer
- Fachkräfte binden: Ein spürbarer Arbeitgeberzuschuss ist im Bewerbungsgespräch ein handfestes Argument — und beim Wechselgedanken ein Grund zu bleiben.
- Steuern und Abgaben sparen: Beiträge sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis 4 Prozent zusätzlich sozialabgabenfrei.
- Privat vorsorgen: Als Geschäftsführer kannst du dieselben Wege für deine eigene Versorgung nutzen — sauber getrennt vom Unternehmenswert.
Worauf es bei der Gestaltung ankommt
Entscheidend ist die Versorgungsordnung: Sie legt fest, wer was bekommt, und schützt dich zugleich vor Ansprüchen, die du nicht beabsichtigt hast. Dazu gehört eine verständliche Mitarbeiterinformation und ein fester Ansprechpartner, der Rückfragen der Belegschaft klärt — sonst landet jede Frage wieder bei dir.
Was du als Nächstes tun kannst
Prüfe drei Dinge: Gibt es eine schriftliche Versorgungsordnung? Kennt deine Belegschaft die Zusage? Und wie hoch ist die Teilnahmequote wirklich? Liegt sie unter 30 Prozent, verschenkst du sowohl Bindungswirkung als auch Steuervorteile.

